Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Angebot von Annika Schweigert (Stand 1. Juli 2020)

  • 1 Grundsätzliches

1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
2) Die angebotenen Leistungen stellen kein Heilversprechen dar. Bei Erkrankung und Verletzungen ist die Anbieterin vor Antritt des Unterrichts zu informieren. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden des Nutzers durch dessen unsachgemäße Anwendung des im Unterricht vermittelten Wissens.

  • 2 Nutzungsberechtigung, Ausfallrisiko

1) Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Nutzer namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Die Rückgabe, der Umtausch oder eine Gutschrift bei Nichtteilnahme des Nutzers ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich der Anbieterin die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen.

2) Die Rückgabe oder der Umtausch von 8er oder 10erKarten ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich der Anbieterin die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Bei Betriebsurlaub verlängert sich das Ablaufdatum der 10erKarten um die Länge des Betriebsurlaubs.
3) Abos berechtigen je nach Vertragsvereinbarung einmal bzw. zweimal wöchentlich zur Teilnahme an einem der durch die Anbieterin angebotenen Kurstermine. Bei Betriebsurlaub der Anbieterin ist der Abonnent berechtigt, in den zwei vorangehenden Wochen Kursstunden im Voraus zu nutzen oder in den darauffolgenden vier Wochen die ausgefallenen Kursstunden nachzuholen. Gleiches gilt für durch eigene Krankheit oder Urlaub nicht wahrgenommene Teilnahmen durch den Abonnenten.

  • 3 Beginn und Ende der Verträge, Kündigung

1) Verträge für ein Abo werden für die Dauer von sechs Monaten geschlossen. Der erste Vertragsmonat beginnt mit dem als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich um eine weitere Vertragslaufzeit.
3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Für die Anbieterin stellt insbesondere die dauerhafte Aufgabe eines Kursangebotes einen solchen wichtigen Grund dar.

4) Dem Abonnenten steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Ausübungsuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines Wohnsitzes an einen Ort nachweisen kann, der von der im Vertrag angegebenen Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

5) Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
6) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht möglich. Die Kündigungserklärung des Nutzers ist an die oben genannte Adresse der Anbieterin zu richten.
7) Bei 8er oder 10erKarten besteht grundsätzlich keine Rückgabemöglichkeit oder Umtauschmöglichkeit, § 2 Absatz 2. Eine Kündigung ist ausgeschlossen.

  • 4 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist bei Urlaub, Umzug, Fortbildung, Krankheit oder aus vergleichbar wichtigem Grund nach Absprache und nach Vorlage eines Nachweises, insbesondere eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Vertrag angegebenen Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch drei volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist der Anbieterin durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Eine rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.

2) Die Vertragslaufzeit erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
3) Während der Ruhezeit können Angebote der Anbieterin durch Einzelzahlung der besuchten Angebote genutzt werden, ohne dass sich dies auf die Ruhezeit auswirkt.

  • 5 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
    1) Die Anbieterin ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, falls dieses aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Kursteilnehmer erforderlich ist. Bei offenen Stunden werden die Plätze nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Im Falle der Überbelegung kann auf andere Kurse verwiesen werden. Platzreservierungen bei offenen Kurstunden sind nicht möglich.

2) Um den anwesenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis zum Beginn der Kurseinheit möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang und Teilnahme an einer bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
3) Die Anbieterin ist aus wichtigem Grund berechtigt, das Kursangebot und die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote zu ändern, davon abzuweichen oder diese ganz ausfallen zu lassen. Hierzu zählt auch Präsenzkurse, für die Dauer der Notwendigkeit als Online Kurse weiterzuführen. Dies gilt insbesondere dann, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer oder gesundheitlicher Gründe notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen Betriebsurlaubs. Betriebsurlaub ist von der Anbieterin mit einer Frist von zwei Wochen anzukündigen.

4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen Änderung, Abweichung oder eines solchen Ausfalls das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Rückzahlung oder Reduzierung der Gebühren zu verlangen.
5) Im Falle der dauerhaften Aufgabe eines Kursangebotes durch die Anbieterin (§ 3 Absatz 3 Satz 3) ist der Nutzer zur Entrichtung der vereinbarten Gebühr lediglich bis zum Zeitpunkt der Aufgabe des Angebotes verpflichtet; gegebenenfalls im Vorfeld seitens des Nutzers zu viel entrichtete Gebühren sind von der Anbieterin zu erstatten.

6) Die Anbieterin ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen (Vertretung) in Kursen, Seminaren und Workshops einzusetzen.

  • 6 Gebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Gebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Angebote im Rahmen des Vertrages ab. Dies gilt nicht für Workshops, Seminare und ähnliche Angebote, die gesondert entgeltpflichtig sind.
2) Der Nutzer verpflichtet sich, Gebühren in vereinbarter Höhe für die Dauer des Vertrages zu zahlen.
3) Die Monatsbeiträge für Abos sind jeweils bis spätestens am 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig. Für erforderliche Mahnungen erhält die Anbieterin 5,00 € für jede schriftlich ausgesprochene Mahnung.

4) Die Anbieterin ist berechtigt, die Gebühr für die Nutzung ihrer Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu ändern. Eine solche Änderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch einen persönlichen oder schriftlichen Hinweis oder einen allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang im Kursraum mit betragsmäßiger Benennung der neuen Gebühr angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Nutzer steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 6 gilt entsprechend.

5) Im Falle einer Änderung der Betriebsart vom Kleinunternehmen zum mehrwertsteuerpflichtigen Einzelunternehmen ist die Anbieterin berechtigt, die Gebühr , dem Steuersatz entsprechend anzupassen. Im Falle der gesetzlichen Änderung der Höhe der Mehrwertsteuer oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist die Anbieterin berechtigt diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
6) Sofern die Anbieterin Gebührenvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewähren will (insbesondere soziale Härtefälle, Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung dieser Vergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Die Anbieterin ist berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung zu einem solchen Nachweis, der innerhalb einer Frist von mindestens zwei Kalenderwochen erfolgen muss, anstelle der Vergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen.

  • 7 Haftung

1) Die Anbieterin haftet für etwaige Schäden nur insoweit, als
(a) der Anbieterin oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen;
(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
(c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
2) Darüber hinaus haftet die Anbieterin, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4) Die Nutzung der Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr des Nutzers. Für die vom Nutzer mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt die Anbieterin keine Haftung.

  • 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Anbieterin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  • 9 Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertrages von Bedeutung sein können, der Anbieterin unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Gebührenvergünstigung geführt haben (z.B. Ende eines Studiums bei gewährtem Studententarif)

  • 10 Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, Kurse und Angebote der Anbieterin nur zu nutzen, wenn er nicht unter einer bei der gewöhnlichen Vertragsdurchführung übertragbaren ansteckenden Krankheit leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen muss der Nutzer medizinische Bedenken vor Aufnahme der Nutzung mit der Anbieterin oder ihrem Erfüllungsgehilfen klären. Die Anbieterin ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer bei der gewöhnlichen Vertragsdurchführung übertragbaren ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung ihrer Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen oder sie zu untersagen; die Kosten eines solchen Attestes hat der Nutzer zu tragen. Sämtliche Informationen des Nutzers werden von der Anbieterin den Datenschutzbestimmungen entsprechend vertraulich behandelt.

  • 11 Datenschutzbestimmungen

Hinweise und Erläuterungen zum Schutz der Daten des Nutzers sind im Internet unter http://www.annikaschweigert.com/datenschutz

  • 12 Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

1) Bei Absage eines gebuchten Seminars, Workshops oder Einzelunterrichtes durch den Nutzer bis
zwei Wochen vor Angebotsbeginn ist die Anbieterin berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10% der vereinbarten Gebühr zu verlangen; bei Absage innerhalb von weniger als 2 Wochen ist 50% der vereinbarten Gebühr als Schadensersatz zu bezahlen, bei Absage in der Woche des Angebotsbeginns ist die gesamte vereinbarte Gebühr als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
2) Wird das gebuchte Seminar, der Workshop oder der Einzelunterricht durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, ist die Anbieterin berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der gesamten vereinbarten Gebühr zu verlangen.

  • 13 Nebenabreden, Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Osterholz Scharmbeck/Niedersachsen vereinbart.
3) Für den Fall, dass der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Osterholz Scharmbeck vereinbart.
4) Im Übrigen gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes, § 29 der Zivilprozessordnung (ZPO).
5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und sonstigen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftige Aspekte, die durch den Vertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.